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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

NUTZUNGSVEREINBARUNG
Mit dem Erwerb eines Personal Training Stundenkontingentes oder einer Rogawski & Geier (nachfolgend „R&G“ genannt) Mitgliedschaft kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von R&G im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit deinem Login für die R&G App kannst Du online Termine vereinbaren/buchen. Personal Training Termine können nur an Werktagen und nach Vereinbarung gegen Aufpreis an Wochenenden oder Feiertagen gebucht werden. Eine Mitgliedschaft berechtigt die Teilnahme an den R&G Kursen im vereinbarten Umfang, jedoch nicht öfter als einmal pro Tag. Die Kurstermine werden auf der Internetseite www.habyt-personal-training.de und der App aktuell bekannt gegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und dem 03. Januar finden nur dann Kurse statt, wenn es ausdrücklich bekannt gegeben wurde. Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Onlineanmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich. Die Kurse können maximal eine Woche im Voraus gebucht werden.

 

Alle Angebote von R&G sind auf der Internetseite VIRTUAGYM WEBSHOP LINK abrufbar. Der Mitgliedsvertrag mit R&G kommt durch Betätigung des „Bezahlen“ Buttons – und die Annahme des Antrages durch R&G in Form der Übermittlung einer online Buchungsbestätigung an das Mitglied gültig zustande. Das Mitglied kann die Buchungsbestätigung direkt danach speichern oder ausdrucken. Zu Informationszwecken erhält das Mitglied innerhalb von 24 Stunden eine automatisch generierte E-Mail mit der Buchungsbestätigung mitsamt einer Zusammenfassung der Buchungsdaten.

ABSAGE UND ÄNDERUNGEN DER TRAININGSEINHEITEN
R&G behält sich vor, das Training räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingseinheiten räumlich verlegt, werden Sportler darüber rechtzeitig per E- Mail/App und/oder auf der R&G -Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Kursleiters/Kursleiterin möglich. Die Änderung eines Trainingsortes und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung/Buchung zu einer Trainingseinheit unberührt.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt monatlich und im Voraus. Der Leistungsempfänger erteilt R&G die Berechtigung, die Beiträge per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Leistungsempfängers einzuziehen. Handelt es sich um die Fit-Break Karte oder die 10er Karte, ist der Leistungsempfänger erst bei Eingang der Teilnahmegebühr angemeldet. Die Gebühr für die Fit-Break Karte oder die 10er Karte wird an das angegebene Konto von R&G überwiesen oder wird per Lastschriftverfahren eingezogen.

PREISANPASSUNGSRECHT
R&G ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. R&G wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. In diesem Falle ist R&G berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. R&G behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen und erhebt zusätzlich eine Versäumnisgebühr von 5€. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 
STORNIERUNG
Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird deinem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet. Gruppentraining Termine können bis sechs Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Werden innerhalb eines Monats drei gebuchte Termine seitens des Mitglieds nicht fristgerecht oder gänzlich abgesagt, behält sich R&G vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartners zu löschen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.

 

 

MITGLIEDSCHAFT

LAUFZEIT
Zentrales Produkt von R&G sind Mitgliedschaften/Personal-Training ohne festen Vertrag und Mitgliedschaften/Personal Training mit festem Vertrag.

Soweit nicht anders angegeben, beginnt die Mitgliedschaft (ALL-IN/ALL-IN COACH) am Tag Ihrer Anmeldung. Mit der Anmeldung werden Ihnen eine Anmeldegebühr und der Mitgliedsbeitrag für die verbleibenden Tage des laufenden Monats in Rechnung gestellt.

Die Mitgliedschaft ohne feste Vertragslaufzeit kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden.

Die Mitgliedschaft mit fester 3-monatiger Vertragslaufzeit kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der 3-monatigen Laufzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 3 weitere Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Mitgliedschaft mit fester 6-monatiger Vertragslaufzeit kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der 6-monatigen Laufzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 6 weitere Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Mitgliedschaft mit fester 12-monatiger Vertragslaufzeit kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der 12-monatigen Laufzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 12 weitere Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Beim Erwerb einer 10er Karte ist diese ab dem Kaufdatum oder explizit vereinbarten Startdatum für 3 Monate gültig. Nicht beanspruchte Trainingseinheiten verfallen ersatzlos.

Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Für das Mitglied liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied nachweislich infolge einer schweren dauerhaften Erkrankung oder Verletzung (unter Vorlage des Nachweises), oder ärztlich festgestellter und attestierter Schwangerschaft, und unter der Voraussetzung, dass dieser wichtige Grund bei Vertrags­abschluss noch nicht bekannt war, die Leistungen und Einrichtungen des Clubs dauerhaft nicht nutzen kann. Kein wichtiger Grund ist nach aktueller Rechtsprechung ein Umzug des Mitglieds.

Für R&G liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied

a) Einrichtungen des Clubs vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt,

b) die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet oder diese belästigt,

c) gegen allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstößt,

e) trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Entrichtung von mindestens 2 Monatsbeiträgen im Verzug ist.

Die Kündigung hat für das Mitglied schriftlich gegenüber R&G zu erfolgen. Zu Beginn der Erstlaufzeit einer Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr/Body-Check in Höhe von 49,00 Euro fällig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens R&G bleibt unberührt.

UMFANG DER MITGLIEDSCHAFT
Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft kann der Vertragspartner das R&G Kursangebot täglich in Anspruch nehmen. Bei limitierten Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten Stundenkontingentes die R&G Kurstermine in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen und können nicht in Folgewochen/-monaten übertragen werden. Mit dem Erwerb einer 10er Karte/FIT-BREAK Karte kann die entsprechende Anzahl von Gruppentrainings in dem vereinbarten Zeitraum ab Kaufdatum der Mitgliedschaft wahrgenommen werden. Die Karte ist nicht übertragbar. Das Probetraining ist pro Person nur einmal buchbar.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

KRANKHEIT/ AUSFALLZEITEN
Bei Verhinderung des Mitglieds infolge von Krankheit von mehr als einem Monat Dauer oder Schwangerschaft kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Stilllegung ist dabei mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei R&G einzureichen. R&G erhebt für jede Stilllegung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro.

 

 

MITGLIEDSCHAFT PAUSIEREN
Die Mitgliedschaft kann für mindestens 1 Monat und maximal 2 Monate pausiert werden. Um den Zeitrahmen festzulegen, muss ein Start- und ein Enddatum angegeben werden. Für jede Aussetzungsperiode wird eine Gebühr gemäß dem aktuellen Tarif von R&G erhoben. Es ist nicht möglich, eine gekündigte Mitgliedschaft zu pausieren. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft wird die Aussetzungsperiode aufgehoben und die restliche Vertragslaufzeit muss beglichen werden.

ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nach Rücksprache mit R&G an Personen möglich, die noch kein aktives Mitglied bei R&G waren. Für die Bearbeitung der Übertragung berechnet R&G einen Monatsbeitrag sowie die Durchführung eines neuen Body-Checks des neuen Mitglieds inklusive der Anmeldegebühr von 49,00€.

ERMÄSSIGUNGEN/RABATTE
R&G bietet verschiedene Ermäßigungen/Rabatte an. Rabattaktionen, die seitens R&G durchgeführt/beworben werden, sind nicht kombinierbar. Die Voraussetzungen hierfür müssen durch geeignete Dokumente seitens des Mitglieds belegt werden. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, bei jeglicher Vertragsänderung (Verlängerung, Aufstockung etc.) R&G 14 Tage im Voraus darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die vereinbarte Ermäßigung für die zukünftigen Beiträge außer Kraft gesetzt und der Beitrag wird um den ausgewiesenen Ermäßigungsbetrag erhöht. Eine rückwirkende Nachreichung geeigneter Unterlagen ist nicht möglich. Der durch die Einmalzahlung entstehende Rabatt wird jeweils auf die gewählte Mitgliedschaft gewährt. Einmalzahlungen sind nicht erstattungsfähig. Sollte die Mitgliedschaft unter der Berücksichtigung der in diesen AGB genannten Kündigungsfrist nicht rechtzeitig gekündigt werden, fällt der fällige gesamte Mitgliedschaftsbeitrag mit Rabatt für die vereinbarte Laufzeit erneut an. Der Studentenrabatt gilt bis zu einem Alter von maximal einschließlich 30 Jahren.

 

GESUNDHEIT
R&G empfiehlt allen Personen, die die Leistungen von R&G nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen. Der hochintensive Sport kann bei falscher Ausführung zu schweren Verletzungen führen. Das Training findet auf eigene Gefahr statt.

 

HAFTUNG
R&G haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. R&G haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo – ausgeschlossen.

ANTI-DOPING POLICY
R&G legt Wert auf eine saubere und gesunde Trainingsumgebung und toleriert kein Doping bei seinen Mitgliedern. Die Doping-Liste für Trainingscenter können Sie jederzeit unter WWW.NADA.DE einsehen.

 

DATENSCHUTZ
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass R&G personenbezogene Bestand- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso· und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partner, vertraulich zu behandeln. R&G behält sich das Recht vor, jegliches Bild- und Videomaterial, das während des Betribes entsteht, für Werbezwecke online zu stellen. Sollte das Mitglied damit nicht einverstanden sein, ist dieses in schriftlicher oder elektronischer Form an R&G zu richten.

 

SONSTIGES/SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Das Mitglied ist verpflichtet, R&G von jeder Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Sportler nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannte Daten als weiterhin gültig. Kosten, die R&G durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten und/oder werden, wird dadurch ausdrücklich die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrags an sich nicht berührt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Die Parteien werden eine solche unwirksame Bestimmung bzw. die derartige Lücke durch eine wirtschaftlich gewollte Bestimmung einvernehmlich ersetzen bzw. ergänzen. R&G ist berechtigt, die AGB mit jeweiliger Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die am Trainingsort ausgehängte Hausordnung ist zu beachten. Das Mitglied muss sich an die Hausordnung halten, wenn dies nicht der Fall ist, kann R&G dem Sportler ein Hausverbot erteilen und/oder die vertragliche Beziehung fristlos kündigen.

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